Die deutsche Bundesregierung hat ein neues Förderprogramm für Elektroautos vorgestellt, das ab dem 1. Januar 2026 in Kraft tritt und bis 2029 mit rund 3 Milliarden Euro ausgestattet ist. Es richtet sich an private Käufer und Leasingnehmer und soll bis zu 800.000 Neufahrzeuge unterstützen.
Die Prämien reichen je nach Einkommen, Familiengröße und Fahrzeugtyp von 1.500 Euro bis maximal 6.000 Euro pro Fahrzeug. Die Förderung gilt auch für bestimmte Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Reichweitenverlängerer, sofern sie strenge CO₂- bzw. elektrische Reichweitenkriterien erfüllen. Anträge werden voraussichtlich ab Mai 2026 über ein Online-Portal möglich sein und können rückwirkend zum 1. Januar 2026 gestellt werden.
Soziale Staffelung als Kern des Programms
Im Gegensatz zu früheren Förderprogrammen setzt die neue Prämienregelung auf eine soziale Staffelung. Haushalte mit geringerem zu versteuerndem Einkommen sowie Familien mit Kindern erhalten höhere Zuschüsse. Die Einkommensgrenze liegt grundsätzlich bei 80.000 Euro pro Jahr. Pro Kind steigt die Einkommensgrenze um 5.000 Euro für bis zu zwei Kinder. Bei zwei und mehreren Kindern steigt die Einkommensgrenze damit auf 90.000 Euro. Rein batterieelektrische Fahrzeuge erhalten eine Basisprämie von 3.000 Euro, während Plug-in-Hybride bei 1.500 Euro starten. Bei niedrigerem Einkommen und Kindern summieren sich die Zuschüsse auf bis zu 6.000 Euro.
Vertreter der Automobilindustrie bezeichnen das Förderpaket als wichtigen Impuls für den inländischen Markt. Die offene Teilnahme ohne Herkunftsbeschränkungen, also inklusive Fahrzeuge aus China, soll Wettbewerb und Angebot breiter treiben, ohne protektionistische Barrieren zu errichten. Damit möchte Deutschland seine Rolle als attraktiver Absatzmarkt stärken und die Kapazitäten der heimischen Produktion nutzen.
Klar wird aber auch, dass eine weitere Bundesförderung von Ladeinfrastruktur absehbar nicht in Planung ist, sodass die Zurückhaltung beim Ausbau vorüber ist und die Investitionen in smarte Ladeinfrastruktur wieder vermehrt getätigt werden. Hersteller und Anbieter von Ladeinfrastruktur verweisen jedoch auf strukturelle Engpässe. Daniel Gwercher, Geschäftsführer Deutschland von Zaptec, sagt: “Damit dieses Signal seine volle Wirkung entfaltet, muss die Ladeinfrastruktur mitgedacht werden – besonders im Mehrfamilienhaus, auf Firmenparkplätzen und in Wohnanlagen, wo der Bedarf am größten ist. Intelligente Ladesysteme ermöglichen schon heute einen skalierbaren Ausbau ohne aufwendige Netzerweiterung. Jetzt gilt es, auch hier die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen.”
Befürworter sehen in der Wiedereinführung der Prämien einen Weg, Nachfrage und Produktion von Elektrofahrzeugen zu stabilisieren. Nach dem Auslaufen der Kaufprämien Ende 2023 war die Nachfrage zwischenzeitlich zurückgegangen, bevor sie 2025 wieder anstieg.
Parallel zur Einführung der sozialen Staffelung haben sich auch die Rahmenbedingungen für Fahrzeugimporte in der EU verändert. Seit Januar 2026 können chinesische Hersteller statt hoher Strafzölle Mindestpreise für den Export von BEVs vereinbaren. In der Folge setzen Marken wie BYD in Europa verstärkt auf Plug-in-Hybride, die von niedrigeren Importzöllen profitieren.
Trotz der positiven Impulse ist die Reform nicht unumstritten. Umwelt- und Verbraucherschützer kritisieren, dass auch teil-elektrische Antriebe gefördert werden und fordern eine stärkere Ausrichtung an realen CO₂-Einsparungen. Zudem wird bemängelt, dass die Förderung nur Neuwagen umfasst und Gebrauchtfahrzeuge bislang außen vor lässt, obwohl gerade diese Preisschwelle viele Käufer stärker beeinflusst.
Branchenbeobachter heben hervor, dass finanzielle Anreize allein nicht ausreichen. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur, niedrigere Strompreise und verlässliche Rahmenbedingungen sind für eine dauerhafte Marktveränderung mindestens ebenso entscheidend. Ohne diese ergänzenden Maßnahmen könnten die Effekte der Kaufprämie begrenzt bleiben.
Auf Länderebene besteht zum Beispiel in Bayern weiterhin eine Förderung für Ladeinfrastruktur. Mit der neuen Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern“, gültig seit 1. Januar 2026, werden der Neubau und die Modernisierung von öffentlich und nicht öffentlich zugänglichen Ladepunkten unterstützt. Die konkreten Förderbedingungen werden über regelmäßige Förderaufrufe festgelegt und umfassen Zuschüsse von bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten mit festen Höchstbeträgen je Ladepunkt, abhängig von Ladeleistung und Anwendungsbereich. In Österreich wird der Ausbau privater Ladeinfrastruktur im Rahmen des Programms „E-Mobilität für Private 2025“ gefördert, mit Zuschüssen von bis zu 600 Euro für Wallboxen oder intelligente Ladekabel in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie bis zu 1.800 Euro in Mehrparteienhäusern mit Lastmanagement, jeweils inklusive förderfähiger Installationskosten.
Mit dem neuen Förderprogramm setzt Deutschland ein wirtschaftliches Signal zur Stärkung der Nachfrage nach batterieelektrischen Fahrzeugen. Die soziale Staffelung soll vor allem Haushalte mit mittleren und niedrigen Einkommen entlasten und den Markt breiter zugänglich machen. Zugleich bleiben ökologische Zielsetzungen und strukturelle Weichenstellungen, etwa für Infrastruktur und emissionsbezogene Förderung, zentrale Herausforderungen für die weitere Entwicklung des deutschen Automobilmarkts.