Bundesförderung für E-Busse im öffentlichen Nahverkehr 2025

Branchenneuigkeit – 31. Juli 2025

Nach einer mehrmonatigen Förderpause nimmt der Bund erneut Anträge zur Elektrifizierung von Busflotten entgegen. Unter der noch bis Ende 2025 gültigen Förderrichtlinie zur „Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr“ können Verkehrsunternehmen und weitere Busbetreiber bis zum 31. August 2025 Projektskizzen für die Beschaffung oder Umrüstung emissionsfreier Busse einreichen. Die tatsächliche Bewilligung der Fördermittel erfolgt erst nach Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes im Herbst 2025.

Was gefördert wird – und in welchem Umfang

Förderfähig sind Batterie- und Brennstoffzellenbusse (inkl. Oberleitungs- und Range-Extender-Systeme) sowie Umrüstungen konventioneller Dieselbusse, sofern keine passende Serienlösung verfügbar ist. Auch Lade-, Betankungs- und Wartungseinrichtungen sind mit bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben bezuschussbar. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten erhöhte Fördersätze. Pro Projekt können maximal 15 Millionen Euro beantragt werden.

Klares Ziel: Flächendeckende Elektrifizierung im ÖPNV

Mit dem neuen Aufruf will das Ministerium auch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) stärken. Unternehmen mit geringer E-Bus-Quote erhalten Vorrang. Seit dem Start der Richtlinie im Jahr 2021 wurden bislang über 1,2 Milliarden Euro an rund 250 Unternehmen vergeben. Rund 3.500 E-Busse mit Batterie- oder Brennstoffzellenantrieb wurden gefördert.

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